Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, soweit der Guide seine Verkehrssicherungspflichten erfüllt. Die Teilnehmenden erkennen an, dass bei Touren in der freien Natur spezifische Risiken (z. B. unebener Boden, herabfallendes Totholz) bestehen, die zum allgemeinen Lebensrisiko gehören.
1. Anforderungen & Ausrüstung
Die Teilnahme an den Führungen erfordert ein normales Maß an körperlicher Fitness und Trittsicherheit. Die Teilnehmenden sind für wetterfeste Kleidung sowie festes, profiliertes Schuhwerk selbst verantwortlich. Insbesondere bei Waldtouren wird Schutz gegen Zecken und Mücken dringend empfohlen. Ohne angemessene Ausrüstung kann die Teilnahme aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
2. Gesundheitliche Einschränkungen
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Guide vor Beginn der Führung über relevante gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme, starke Allergien gegen Insektenstiche), die für die Durchführung der Tour von Bedeutung sein könnten, diskret zu informieren. Die Teilnahme erfolgt in Kenntnis der eigenen körperlichen Belastbarkeit.
3. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Guides für Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
4. Eigenverantwortung & Lebensrisiko
Die Teilnehmenden erkennen an, dass bei Touren in der freien Natur spezifische Risiken (z. B. unebener Boden, herabfallendes Totholz, Stolpern oder Umknicken) bestehen. Diese fallen unter das allgemeine Lebensrisiko, für welches der Guide keine Haftung übernimmt. Es besteht kein gesonderter Versicherungsschutz über den Guide oder die Emschergenossenschaft/Lippeverband (EGLV).
5. Aufsichtspflicht
Bei Minderjährigen (Schulklassen, BNE-Workshops, Kindergeburtstage) verbleibt die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung bei den gesetzlichen Vertretern oder den begleitenden Aufsichtspersonen (z. B. Lehrkräfte). Der Guide übernimmt die fachliche Leitung, jedoch keine Aufsichtspflicht im Sinne des BGB.
6. Weisungen & Gelände
Den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Guides im Gelände ist Folge zu leisten. Eigenmächtiges Verlassen der Gruppe oder Handeln abseits befestigter Wege geschieht auf eigenes Risiko.
7. Wetter & Absage
Bei amtlichen Unwetterwarnungen des DWD behält sich der Guide eine kurzfristige Absage vor. Ein Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (z. B. Reisekosten) besteht in diesem Fall nicht. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.
8. Kooperationen
Bei Veranstaltungen im Auftrag von Partnern (z. B. Allmende Emscher-Lippe eG) gelten primär deren jeweilige Teilnahmebedingungen.